was? wann? wo?

Der gesamte Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr erfolgt nur, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dieses rechtfertigen und vom Teamleiter genehmigt wird. Im Falle der Übertragung muss der Urlaub grundsätzlich in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

Der Urlaub ist
1. mit der Urlaubsvertretung (Vertretung geregelt in „meine Aufgaben“) abzustimmen,
2. erst dann im FlowFact-Kalender einzutragen,
3. der Urlaubsantrag dem Teamleiter vorzulegen.

Vor Urlaubsabwesenheit ist
1. die Vertretung in alle laufenden Vorgänge einzuweisen, Unterlagen/Schlüssel etc. an diese auszuhändigen,
2.die Abwesenheitsemail im FF zu aktivieren,
3.der Teamleiter über die bevorstehende Abwesenheit nochmals in Kenntnis zu setzen und über die Vertretungsregelung/Besonderheiten/lfd. Vorgänge zu informieren.

Urlaubsschein