was? wann? wo?

Laut Arbeitsvertrag wurde vereinbart, „….Mehrarbeit auch über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu leisten. Bis zu 15 Überstunden bei Vollzeitbeschäftigten, 13 Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten mit einer 35 h/Woche und 11 Überstunden bei Teilzeitbeschäftigten mit einer 30/h Woche im Monat sind mit der Vergütung nach § 3 abgegolten. Für evtl. darüber hinausgehende Überstunden ist die Genehmigung von eurem Vorgesetzten einzuholen, unter Berücksichtigung der vereinbarten Leistungsziele und nicht schuldhafter Verzögerung dieser werden diese Überstunden zeitnah nach Wahl des Arbeitgebers durch Freizeit ausgeglichen.“ Sprecht also euren Teamleiter an, er wird die Entscheidung treffen, ob hinausgehende Überstunden erforderlich sind oder ein Projekt verschoben wird.