was? wann? wo?

Abwicklung Beurkundungen in Berlin:

Durch den Verkauf der „Schrott-Immobilien“ in Berlin wurden seit 2013 die Bestimmungen der Beurkundungen von Immobilien verschärft. Es gibt nun kein Kaufvertragsangebot und keine Kaufvertragsannahme mehr. Dies ist rechtlich nicht zulässig, ebenso wenig, wenn der Makler als vollmachtloser Vertreter beurkundet und der Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt wird von einer bevollmächtigten Person. Die einzige Möglichkeit ist nun, dass zu jeder Beurkundung ein Bevollmächtigter des Verkäufers anwesend ist und den Kaufvertrag gleich unterzeichnet.

So muss also JD zu jeder Beurkundung in Berlin mit zum Notar, während Urlaubsabwesenheit hat KW Vollmacht erhalten.