Die Zwangsvollstreckung ist nur eine von 3 Möglichkeiten, Grundstücke und Anliegen zu vertreiben. Es wird im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Dabei wird die Immobilie oder das Grundstück an einem Versteigerungstermin versteigert und der Erlös wird unter den Gläubigern aufgeteilt. Der Höchstbietende erwirbt das Objekt per Gerichtsbeschluss.
