Basierend auf dem Wohnungseigentumsgesetz regelt die Teilungs-
erklärung das Verhältnis einzelner Wohnungseigentümer in einem Haus untereinander. Sie ist ein sehr wichtiges Dokument und muß stets notariell beurkundet sein.
Die TE wird vom Besitzer eines Mehrfamilienhauses bzw. vom Bauträger abgegeben. Sehr häufig handelt es sich dabei um einen Bauträger, der beabsichtigt, die einzelnen Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen.
Die TE legt fest, wie das Gebäude aufgeteilt ist, insbesondere
– was zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum,
sprich zu den einzelnen Wohnungen gehört (z.B. welcher Keller oder Stellplatz gehört zu welcher Wohnung). Diese Aufteilung wird im sog. Teilungsplan zusätzlich bildlich dargestellt.
– der zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Miteigentumsanteile
der einzelnen Wohnungen
– ggf. Sondernutzungsrechte für einzelne Wohnungen (z.B. Garten-
anteile der gemeinschaftlichen Grünfläche)
– Regelungen des Gebrauchs (z.B. “ nur für Wohnzwecke“)
– Verteilung von Kosten von Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (i.d.R. nach Miteigentumsanteilen)
– Stimmrechte einzelner Eigentümer in der Eigentümerversammlung
(z.B. nach Miteigentumsanteilen oder nach Anzahl der Wohnungen)
– ist evtl. eine Baubeschreibung in der TE enthalten, die interessante Informationen zur Bauqualität für den Käufer einer gebrauchten Immobilie liefern kann.
