was? wann? wo?

Die Sondernutzungsrechte werden in der Teilungserklärung genannt. Durch diese Bestimmung bekommen Sondereigentümer das alleinige Nutzungsrecht für Teile des Gemeinschaftseigentums eingeräumt.
Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 15I WEG den Gebauch des Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarungen regeln. Dies betrifft z.B. die Nutzung der PKW-Stellplätze, des Gartens, der Hausfassade als Werbefläche etc.

Sondernutzungsrechte sind im Grundbuch eingetragen und somit ersichtlich.