was? wann? wo?

Der Bauherr kann die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung bis zur Abnahme durch einen im Bauvertrag vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf Abschlagsrechnungen absichern. In der Regel beträgt der Sicherheitseinbehalt zehn Prozent der Bruttovertragssumme. Er ist durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ablösbar. Die Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist kann durch einen im Bauvertrag vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf die Schlussrechnung abgesichert werden. Dieser Sicherheitseinbehalt beträgt in der Regel fünf Prozent der Bruttovertragssumme und kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden.