was? wann? wo?

Durch das gerichtliche Mahnverfahren kann der Gläubiger einer Geldforderung relativ schnell, ohne Gerichtsverhandlung vereinfacht einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungstitel erlangen. Mit dem Vollstreckungstitel beziehungsweise dem Mahnbescheid kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, die Schuld beim Schuldner zu pfänden.