Eine Mahnung wird dann zugestellt, wenn der Schuldner seine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt hat. Eine Mahnung ist ein ernstes Verlangen einer Leistung. Der Zugang der Mahnung ist in der Regel die Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges, also der schuldhaften Verzögerung der fälligen Leistung. Nach dem Aussprechen der zweiten Mahnung kann ein Mahnbescheid veranlasst werden.
