was? wann? wo?

Der Mahnbescheid ist die erste Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Mahnbescheid wird durch das Amtsgericht ohne Prüfung, ob die Forderung berechtigt ist, zugestellt. Der Bescheid fordert den Empfänger auf, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder binnen zwei Wochen Widerspruch einzulegen. Erfolgt weder eine Zahlung noch ein Widerspruch, kann der Gläubiger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides stellen.