Lastenfreistellung bedeutet, dass der Käufer einer Immobilie von den Lasten, die im Grundbuch eingetragen sind, freigestellt wird. Bei den Lasten handelt es sich in der Regel um Grundpfandrechte, die zur Absicherung von Hypotheken oder Darlehen eingetragen wurden.
Der Verkäfer ist verpflichtet, diese Grundpfandrechte dem Notar anzuzeigen. Der Notar wiederum muss den Käfer auf evtl. bestehende Grundpfandrechte hinweisen. Die Löschung dieser Grundpfandrechte wird dann Lastenfreistellung genannt.
