was? wann? wo?

Die Katasterämter führen die örtlichen Kataster.
Die örtlichen Grundstücke sind darin verzeichnet, aber auch Erbbaurechte und Wohnungseigentum.

Für eine Baufinanzierung müssen bestimmte Auszüge und Lagepläne ( Lageplan ) vom Katasteramt angefordert werden.