Die Grundsteuer wird von der Gemeinde in wechselnder Höhe vierteljährig auf den Grundbesitz erhoben und zählt somit zu den Gemeindesteuern.
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde in wechselnder Höhe vierteljährig auf den Grundbesitz erhoben und zählt somit zu den Gemeindesteuern.