Die Grundschuldbestellung ist eine notarielle Urkunde und beschreibt das Einverständnis des Eigentümers sein Grundstück mit einer Grundschuld zu belasten und dies ebenfalls ins Grundbuch eintragen zu lassen. Im Gegensatz zu einer Hypothek sagt die Grundschuld jedoch nichts über das dadurch gesicherte Darlehen aus.
