was? wann? wo?
Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht ) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Ein vergleichbares Rechtsinstitut ist in der Schweiz der Schuldbrief nach Art. 842 ff. ZGB (Zivilgesetzbuch).