Unter Grundpfandrechten versteht man die Belastung von Grundstücken durch z.B. Hypotheken oder Grundschulden. Sie dienen der Sicherung von Krediten und werden in der Kategorie 2 des Grundbuches eingetragen. Erst dadurch erlangen sie Gültigkeit.
Unter Grundpfandrechten versteht man die Belastung von Grundstücken durch z.B. Hypotheken oder Grundschulden. Sie dienen der Sicherung von Krediten und werden in der Kategorie 2 des Grundbuches eingetragen. Erst dadurch erlangen sie Gültigkeit.