was? wann? wo?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim dem Amtsgericht geführt wird in denen sich die jeweiligen Grundstücke befinden.

(Ausnahme Baden-Württemberg: Hier führen die Notare das Grundbuch).

Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt und unterscheidet sich in seinen Teilen durch die Papierfarbe:

  • Das Deckblatt
  • Das Bestandsverzeichnis enthält alle katastermäßigen Angaben (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart)
  • In der Abteilung I stehen die Eigentümer, sowie die Erwerbsart (Kauf, Versteigerung, Erbe, Schenkung)
  • Abteilung II: Hier sind alle Lasten und Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Geh- und Fahrtrechte) eingetragen. Nicht eingetragen werden hier: Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten.
  • Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Realschulden)

Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteressent, Erbe, Gläubiger) von jedermann eingesehen werden.