Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim dem Amtsgericht geführt wird in denen sich die jeweiligen Grundstücke befinden.
(Ausnahme Baden-Württemberg: Hier führen die Notare das Grundbuch).
Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt und unterscheidet sich in seinen Teilen durch die Papierfarbe:
- Das Deckblatt
- Das Bestandsverzeichnis enthält alle katastermäßigen Angaben (Gemarkung, Flurnummer, Flurstücksnummer, Größe und Nutzungsart)
- In der Abteilung I stehen die Eigentümer, sowie die Erwerbsart (Kauf, Versteigerung, Erbe, Schenkung)
- Abteilung II: Hier sind alle Lasten und Beschränkungen (Grunddienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Geh- und Fahrtrechte) eingetragen. Nicht eingetragen werden hier: Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Reallasten.
- Die Abteilung III enthält alle Grundpfandrechte (Hypotheken, Grund- und Realschulden)
Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse (z. B. Kaufinteressent, Erbe, Gläubiger) von jedermann eingesehen werden.
