was? wann? wo?

Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen der Gewährleistung die Gewähr , dass seine Leistungen zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim VOB-Vertrag 2 Jahre für bewegliche Teile (maschinelle oder elektronische Teile) und 4 Jahre für Mängel am Bauwerk, beim BGB-Vertrag 5 Jahre.