Dazu gehören alle Teile, die nicht zum Sondereigentum gehören.
Das sind also Bestandteile, die nicht verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum beeinträchtigt wird,
z.B.: Grundstück, Gebäude, Außenmauern, Treppenhaus, Vorkeller, Heizungskeller, Waschräume, Leitungen bis zu den Anschlüssen der Wohnungen….
Diesen gemeinschaftlichen Eigentum und die Erlaubnis für dessen Gebrauch erwirbt der Käufer automatisch mit der Eigentumswohnung.
