Liegen alle notwendigen Dokumente vor, gibt der Notar dem Käufer das Signal zur Zahlung des Kaufpreises, die so genannte Fälligkeitsmitteilung. Zunächst werden damit alle Gläubiger des Verkäufers bezahlt, dann erhält dieser die Restsumme. Jetzt erst kann das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden.
