Das Ergänzungsdatenblatt kann Bestandteil des Kaufvertrages sein. Im Ergänzungsdatenblatt können mögliche Sonderwünsche des Käufers, welche über die vertraglich geschuldete Leistung laut Baubeschreibung hinausgehen, verankert werden. Hier ist es zwingend erforderlich, dass diese Sonderwünsche extra beauftragt werden müssen, mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen sind und baurechtlich geprüft werden müssen.
