Unter Erbbauzins versteht man die Zinsen, die als Entgeld für die Nutzung des errichteten Gebäudes auf dem gepachteten Grundstück an den Grundstückseigentümer gezahlt werden.
Unter Erbbauzins versteht man die Zinsen, die als Entgeld für die Nutzung des errichteten Gebäudes auf dem gepachteten Grundstück an den Grundstückseigentümer gezahlt werden.