Das Erbbaurecht gibt einem das Recht auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und nutzen, nachdem ein Erbbaurechtsvertrag über 30 bis 99 Jahren abgeschlossen wurde.
Das Erbbaurecht gibt einem das Recht auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und nutzen, nachdem ein Erbbaurechtsvertrag über 30 bis 99 Jahren abgeschlossen wurde.