Jede Immobilie kann nur bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden.
Die Beleihungsgrenze beträgt in der Regel ca. 60 bis 80 % des Beleihungswertes einer Immobilie.
Jede Immobilie kann nur bis zur Beleihungsgrenze beliehen werden.
Die Beleihungsgrenze beträgt in der Regel ca. 60 bis 80 % des Beleihungswertes einer Immobilie.