Der Bauleitplan regelt die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken einer Gemeinde.
Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Das Gesetz unterscheidet 2 Arten von Bauleitplänen:
a) den Flächennutzungsplan
b) den Bebauungsplan
