Sie kennzeichnet zum Beispiel die Lage eines Gebäudes auf einem Grundstück, meist zeichnerisch und maßstäblich und als Aufsicht. Dem Gesetzgeber ist so ein Amtlicher Lageplan von einem Fachmann für Vermessungen bei Bauanträgen vorzulegen.
Sie kennzeichnet zum Beispiel die Lage eines Gebäudes auf einem Grundstück, meist zeichnerisch und maßstäblich und als Aufsicht. Dem Gesetzgeber ist so ein Amtlicher Lageplan von einem Fachmann für Vermessungen bei Bauanträgen vorzulegen.