was? wann? wo?

Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft (unabhängig von der Beschlußfähigkeit
in der Eigentümerversammlung) mit einem Beschluß einverstanden
sein müssen.

Das ist der Fall bei Grundbuchänderungen oder Änderung der Teilungserklärung.