was? wann? wo?

In der Bauwirtschaft wird der Begriff Fachunternehmer, oder auch Alleinunternehmer, zudem zur Abgrenzung vom Generalunternehmer verwendet. Das Fachunternehmen ist in der Regel auf einen oder mehrere Leistungsbereiche eines Bauvorhabens spezialisiert. Anders als beim Generalunternehmer, der den kompletten Bau (ausgenommen der Planung siehe Generalübernehmer) organisiert und ausführt.

Die Vergabe in Fachlosen an Fachunternehmer ist meist kostengünstiger als die die Vergabe eines Gesamtpakets an einen Generalunternehmers (vgl. § 97 Abs. 3 GWB sowie § 4 Nr. 2 VOB/A), da in den Angeboten des Generalunternehmers Zuschläge miteinkalkuliert sind. In Generalunternehmerverträgen wird auch ein Koordinationsaufwand eingerechnet der bei der Fachlosevergabe fehlt, da dies hier der Bauherr übernimmt.